Darf sich ein Kind gegen Angriffe wehren? (Gibt es einen vernünftigen Grund, warum sich ein Mensch gegen Gewalttätigkeiten nicht angemessen wehren darf?)
Hierzu im Vorfeld unsere wie folgt begründete Rechtsauffassung. Immer wieder erfahren wir von Eltern und Kindern, dass es vereinzelt Personen gibt, die den Kindern pauschal verbieten, sich zu wehren, wenn sie geschlagen werden. Einem Kind generell zu verbieten, einen wie auch immer gearteten Angriff abzuwehren ist pädagogisch und rechtlich sehr bedenklich. Denn dieser Erwachsene verweigert einem Kind zum einen das Recht auf Notwehr.
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden (vgl. § 227 Abs. 2 BGB, § 32 Abs. 2 Strafgesetzbuch, § 15)
Zum anderen wird sogar das Grundgesetz tangiert. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. (Art. 2 Abs. 2 des Grundgesetzes)
Diese Gesetze sind nicht auf bestimmte Altersgruppen beschränkt und haben nichts mit einer Strafmündigkeit von z.B. 14 Jahren etc. zu tun. Dies ist ein verbreiteter Irrglaube. 
Kommt es nun zu einer Tätlichkeit zwischen Kindern, in dessen Verlauf ein Kind sich nicht traut, sich zu wehren, weil es ja verboten ist, kann es für den verursachenden Pädagogen unangenehm werden, wenn das Kind Verletzungen erlitt. Denn wie will er im Zuge der Ermittlungen sein Verhalten oder das (hoffentlich vorhandene) pädagogische Konzept begründen?
Natürlich ist es gut und richtig, Kindern gewaltfreie Konfliktlösungsmöglichkeiten zu vermitteln. Das diese aber wenig Sinn haben, wenn ein Kind angegriffen, also der Gewalt bereits ausgesetzt wird, liegt auf der Hand. Nicht immer wird den Kindern dies so differenziert vermittelt. Häufig werden nur oberflächliche, wenig fundierte Aussagen vermittelt. Dass man hierbei ein Kind zu einem wehrlosen Opfer erzieht, scheint auch manchem Pädagogen noch nicht bewusst zu sein.
Fragt man diese Erwachsenen, ob sie sich im Falle eines körperlichen Angriffs auf dem Schulhof oder der Straße wehren würden, bekommt man in aller Regel die Antwort “Ja”. Dann sollte die Frage erlaubt sein, ab wieviel Jahren man dieses Recht auch einem Kind zuspricht. Zur Konfirmation? Beim ersten Discobesuch? Mit Eintritt der Volljährigkeit?
Wenn ich einem Kind immer gesagt habe, dass es sich nicht wehren darf, dann kann ich von diesem Menschen später nicht verlangen, dass es sich wehrt. Ein Opfer wurde erzogen!
Niemand kann von einem Kind verlangen: “Wenn Du geschlagen wirst, dann wehrst Du Dich nicht, sondern kommst zu mir. Dann reden wir darüber und klären das gemeinsam”. Denn das heißt im Klartext: “Wenn Du verprügelt wirst, lass es über Dich ergehen. Hinterher können wir dann darüber reden”. So etwas kann nicht im Sinne der Kinder, Eltern, Einrichtungen, Pädagogen und Träger sein. Zumal es nicht im Sinne des Gesetzes ist.
Eltern sollten immer darauf achten, dass ihre Kinder nicht solchen Aussagen unterliegen und sich mit den verantwortlichen Erwachsenen darüber auseinandersetzen.
Daher können wir die eingangs formulierte Frage: “Darf sich ein Kind gegen Angriffe wehren?” nur mit einem klaren “JA!” beantworten.
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