Dazu sagen wir ausdrücklich nein! Aber sie haben das Recht, sich zu wehren!
Kinder lernen lediglich, sich im Falle eines tätlichen Angriffs nicht willenlos der Gewalt auszuliefern, sondern durch lautes “Stopp”-rufen und energisches wegstoßen, dem Angreifer zu signalisieren, dass man kein willenloses Opfer ist. Für Kinder im Grundschulalter in der Regel bei tätlichen Auseinandersetzungen ein ausreichendes Handlungsmuster, um das Gewalt ausübende Kind an weiteren Tätlichkeiten zu hindern. Hat das Kind den Angreifer gestoppt, soll es sich der Situation nach Möglichkeit entziehen und an einen Erwachsenen wenden, mit dessen Hilfe es eine weitere Klärung herbeiführen kann.
Einem Kind zu sagen. „Du darfst dich nicht wehren, wenn dir jemand Gewalt antut“ führt dazu, dass dieses Kind eher zu Opferverhalten erzogen wird. Denn diese Aussage suggeriert dem Kind, wenn mir jemand Gewalt antut, muss ich still halten, hinterher können wir darüber reden. Pädagogen wissen, dass es leichter ist, ein Trauma zu vermeiden, als es hinterher restlos aufzuarbeiten.
Die Kinder lernen, dass verbale Konflikte grundsätzlich verbal zu klären sind.
Sie lernen auch, durch eine entsprechende Körpersprache, Selbstbewusstsein auszustrahlen, um deutlich zu signalisieren.
„Ich bin kein geeignetes Opfer!“
Im Kursprogramm geht es also nicht um Kampfsport, prügeln oder ähnliches. Abwehren und wegstoßen sollte doch erlaubt sein?
Wer von einem Kind verlangt, dass es sich gegen tätliche Gewalt nicht wehrt; also nicht mal Angreifer wegschubsen darf, sofern es für eine Flucht zu spät ist, sollte sich die Frage stellen, was er tut, wenn man ihm Gewalt antut? Stillhalten und hoffen, dass es bald vorüber ist? Das ist völlig lebensfremd.
Wer meint, dass Kinder sich nicht körperlich wehren dürfen, stellt damit auch die Rechtmäßigkeit des Trainings von Kindern in sämtlichen Selbstverteidigungssportarten, Kinderselbstverteidigungskursen der Polizei, Wendo-Kursen usw. in Frage. Dort lernen Kinder, sich gegen Gewalt durch gleichaltrige, als auch ältere und jüngere Angreifer zu wehren. Niemand, der darüber in Ruhe nachdenkt, wird zu dem Ergebnis kommen können, dass das nicht rechtmäßig ist.
Sie und jeder andere Mensch darf sich in Deutschland laut dem “Notwehrparagrahpen” (§ 32 StGB) unabhängig vom Alter, Geschlecht, Ort des Angriffs, etc. im Falle eines tätlichen Angriffs angemessen wehren. Niemand darf Ihnen und anderen dieses Recht verwehren. Egal wer Sie sind und wo Sie sind. Sich auf eine eventuell eingreifende Security, Polizei oder sonstige Aufsichtsperson zu verlassen, ist in aller Regel auch wenig Hilfreich, wenn mir jemand mit erhobener Faust gegenüber steht. Denn jede Hilfe ist meist weiter, als nur eine Armlänge entfernt. Kein Polizist würde auf die Idee kommen, jemanden zu festzunhemen, der sich gewehrt hat.
Gewalt ist kein legitimes Mittel zur Durchsetzung eigener Ansprüche und Interessen, aber in angemessenem Umfang (z.B. wegstoßen eines Angreifers) unabhängig vom Alter des Opfers und Angreifers rechtmäßig.
Wenn erwachsene Menschen sich wehren dürfen, können Sie von Kindern nicht verlangen, sich ohne jegliche Gegenwehr schlagen zu lassen. Ab welchem Alter wollen Sie es dann den anderen Menschen gestatten? Mit 10, 14 oder besser erst mit 18 Jahren? Bis dahin wurde das Kind zum Opfer erzogen und eine Umkehrung des 10-, 14-, oder 18-jährigen Erziehungsprozesses ins Gegenteil dürfte schwierig bis unmöglich werden.
Eine Flucht ist nicht immer möglich und ein “Nein” hat bisher selten jemanden davon abgehalten, die bereits erhobene Hand wieder zurückzuziehen. Schön, wenn es klappt, aber was, wenn nicht? Pech gehabt?
Da man in einem Kurs keinen Kampfsport erlernen kann, der auch nach Jahren noch sicher angewendet werden kann, trainieren die Kinder in den “STOPP! Ich wehre mich!”-Kursen keinen Kampfsport sondern Abwehr durch einfache Bewegungen und das energische Wegschubsen des Gegners. Dabei legen wir Wert darauf, dass die Kinder den Angreifer nicht verletzen, sondern effektiv und überraschend abwehren!
Letztlich ist Notwehr auch immer von angeborenen Reflexen mitbestimmt. Jedes Opfer, das bei Bewusstsein ist, wird sich versuchen zu wehren, sofern es dazu physisch und psychisch in der Lage ist.
Mehr über das Recht der Kinder, Notwehr auszuüben… (klick)
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Stichwörter zum Thema:
- Darf ein Kind sich schlagen?
- Darf ein Kind zurück hauen?
- Darf ein Kind sich wehren?
- Darf ein Kind “nein” sagen?